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EU & Organträgers Uwe Franz Lutze

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Uwe Franz Lutze
Münsterstraße 99

D-48431 Rheine NRW

Ums. St. Id. Nr.DE243148385


Organträger der

desitec® GmbH
GF
Uwe Franz Lutze
In Reorganisation
Münsterstraße 99

D-48431 Rheine NRW

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HRB Steinfurt Nr.9793
Ums. St, Id. Nr.DE815392684

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Service, Dienstleistungen und Beratung rund um Bau
Einzelne Dienst- und Handwerksleistungen am Bauwerk

Sicherungs und Sicherheitsleistungen, Schutz und Überwachung
Handelsvertretung für Gerüst und Bautechnik und Baumaterialien

gersec® german security- technology
desitec® deutsche Sicherungs-Sicherheitstechnik

desitec® und gersec® sind eingetragen Marken von Uwe Franz Lutze

diamant-systembau und diamant-maklerbüro mit Namensrecht nach BGB. Es gelten unsere AGBs

Alle Texte, Bilder, Zeichnungen und Dokumente sind Eigentum des jeweiligen Erstellers. Weitergabe
ist nur mit vorheriger Rücksprache des Erstellers, Rechteinhabers gestattet. Aufbauanleitung, Einweisung
jegliche Weitergabe wird untersagt. Sicherheitsmaßnahmen wie Ladungssicherung, Gurt und PSA benutzen
Für eine ordnungsgemäße Nutzung ist der Auftraggeber, Fahrer, Bauleiter, Vorarbeiter, Arbeiter verantwortlich
Einweisung in Arbeitssicherheit und den Umgang mit Sicherheitseinrichtungen können nach Rücksprache auch
gebucht und bei Ihnen durchgeführt werden. Alle Rechte bei diamant- desitec gersec UFL

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http:///desitec.info. Unsere AGB's Es gelten unsere AGB’s Bitte achten Sie darauf ob die Preise als Verleih Preise bei Abholung ausgewiesen sind Angebot, Rechnung, entsprechen dem Verleih. Kauf muss ausdrücklich ausgewiesen sein. Mindestmiete 4 Wochen zahlbar vor Anlieferung. Angefangene Verlängerung+ Woche 1,3% Es werden alle 2 Wochen, für die Letzte und folgende Woche Abschlagsrechnungen gestellt Beschädigte, nicht zurückgegebene Teile werden Ihnen abzüglich Rabatt in Rechnung gestellt. 50,0 % der in Rechnung gestellten Mietkosten werden bei Kauf auf den Listenpreis angerechnet. Lieferung, Abholung wird nach Zeitaufwand im Mindesten mit 5,0 Stunden a 89,95 € Netto berechnet !!!!! Lieferung frei Ladekante Anlieferung muss vorher im Halbstundenbereich abgesprochen werden. !!!!! Warenersatzwert bei Diebstahl Verlust. Liefer-, Zahlungs-, und Geschäftsbedingungen Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde die folgenden Liefer- u. Geschäftsbedingungen an: 1.) Sitz und Gerichtsstand ist 48431 Rheine in NRW so weit das Gesetz nichts anderes vorsieht. 2.) Im allgemeinen ist eine Ware Mietsache im voraus zu bezahlen es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Beim Zugeständnis Mieten Verleih auf von sieben Tage nach Rechnungsstellung auf eines unserer Konten gutgeschrieben worden sein. Anderweitig können Zinsen in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich gewähren wir auf Leistungen keinen Skonti es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Auch bei der Gewährung von Skonto ist unser maximales Zahlungsziel 20 Tage nach Rechnungsstellung. ab dem einundzwanzigsten Tag können Ihnen Bankübliche geduldete Überziehungszinsen in Rechnung gestellt werden. Handwerksleistungen sind spätestens mit Fertigstellung komplett zu zahlen, es sei denn es sind nachweislich Mängel vorhanden. Grob fahrlässige und erhebliche Mängel in der Ausführung, die welche schon bei der Ausführung bemerkt wurden, hatten bemängelt werden können, und nicht angemeldet worden sind, um dadurch bei der Schlussabrechnung Leistungen und Zahlungen in Abzug zu bringen, gelten als nicht vorhanden. Mängel an Leistungen und Arbeiten sind nicht im unseren Interesse, sollten im Regelfall bei uns nicht vorkommen und wir sind gerne bereit schön während der Ausführung diese mit Ihnen zu besprechen und für Abhilfe zu sorgen. Handwerksleistung sind so weit nicht anderes vereinbart in Abschlägen während der Ausführung und bei Fertigstellung Bar zu entrichten. Geringe Mängel berechtigen Sie nicht von der Einbehaltung einer Prozentual größeren Summe als die Prozentzahl welche den eigentlichen Mangel ausmachen. Eventuell anfallende Kosten für Beauftragung anderer Firmen sind nicht uns in Rechnung zu stellen und auch nicht von dem vereinbarten Vergütungspreis ein zu behalten. Nur mit endgültiger eventuell kleine vorhandene Schönheitsfehler sind nicht als Mangel an zu sehen und berechtigen auch nicht zum Einbehalt von Leistungen und Vergütung. 3.)Unsere Geschäftsbedingungen hängen im Firmengebäude aus befinden sich auf den Lieferscheinen und sind im Internet unter http://www.d-g-bau.de/agbs ein zu sehen. Gerne schicken wir ihnen auf Hinweis auch welche zu. 4.)Gerüst: a.) Bei Verleih und Miete ohne Lieferung und Aufbau: Gerüstmaterial ab Lager bis Lager Rheine Münsterstraße ohne Montage. Mindestmiete beträgt sechs Wochen. Bei Miete je m2 Gerüst Arbeitsfläche oder Material so weit nichts anders mit dem Mieter schriftlich vereinbart wurde. Im allgemeinen wird Ihnen gegen Aufpreis das Gerüst zu der jeweiligen Baustelle geliefert, abgeholt. Bei Verleih von Gerüst Maschinen mit Aufbauen, je nach Aufwand und Vereinbarung b.) Bei Verleih und Miete inklusive Lieferung und Aufbau: Gerüst bis Baustelle Aufbau, Vorhaltung die mindeste Mietdauer beträgt 4 Wochen, auch bei vorzeitige Fertigstellung und Demontage so weit nichts anderes Schriftliches vereinbart wurde. Im Preis enthalten sind bestellte Gerüstfläche, Höhe: ebenerdiger Boden bis ca. zwei Meter über obersten Belag (Arbeitshöhe) Tiefer liegende Stellen werden gesondert berechnet, oder als Anfangs Gerüsthöhe. Länge: Gerüst Anfang bis Gerüst Ende. ohne Querseiten (Stirnseiten). Ausbauten, Umbauten, Überbauten am Gebäude die ohne zusätzliche Gerüststabilisatoren wie Kannthölzer und Bohlen, Auslegern und Verstärkungen wie Gitterträger und Abstützungen, so wie das auslegen von Schutzmatten und Sperrholzplatten auskommen werden bei der Montage als normale Fläche durch gerechnet. Sind oben genannte Kannthölzer Bohlen Gitterträger und Abstützungen, Schutzmatten und oder Sperrholzplatten zu Montieren oder zu verlegen werden diese gesondert nach Aufwand und Menge in Rechnung gestellt. Wie z.B. bei Balkone, Erker, Garagen, Treppen, Gräben, Terrassen und Wintergärten. 5.) Zulagen Zulagen:Gerüststabilisatoren wie Kanthölzer und Bohlen, Auslegern und Verstärkungen wie Gitterträger und Abstützungen, so wie das auslegen von Schutzmatten und Sperrholzplatten Konsolen als Verbreiterung, so wie Fangschutznetze bei Dacharbeiten, Staubschutznetze, Regendächer, Schutzplanen und die Montage einer Schuttrutsche, sind Sonderleistungen und nicht mit in der Gerüsthöhe abgerechnet sondern gelten als Sonderleistungen. Alle nicht zum normalen Fassaden Gerüst gehörenden Arbeiten Sind Sonderleistungen und gesondert in Rechnung zu stellen. Es sei denn diese werden ausdrücklich schriftlich bei Bestellung, Angebot und Auftragsbestätigung in der Einzelposition vereinbart und mit aufgeführt. Der Mieter hat mit der gemieteten Sache sorgfältig umzugehen und hat diese so zu behandeln das an diese keine Schäden auftreten und Verschmutzungen nur im Gebrauchs üblichen Maße anfallen welche vor der Zurückgabe zu entfernen sind. Anderweitig werden Ihnen diese Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet für Schäden und Verlust. Nachträgliche Änderungen und das einseitige Ändern von Positionen können wir ohne eine schriftliche Bestätigung nicht berücksichtigen und anerkennen. 6.)Der Kunde erhält laut Bestellung, Lieferschein Auf Rechnung zum Leihen oder auf Kommission gegen Rechnung Gerüste, Bautechnik oder Baumaschinen zur Miete aus dem Programm der Organschaft bestehend aus EU Uwe Franz Lutze, gersec, desitec diamant- diamant-systembau diamant-maklerbüro Inh. Uwe Franz Lutze um diese für eigene Zwecke selbst zu nutzen und für seine eigenen Geschäftstätigkeiten im Wege des Mietverhältnis zu benutzen. Eine Weitergabe, besonders ein Weiterverleih an Dritte und andere Nach- Unternehmer, ist nur mit Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung gestattet. Gebrauchsüberlassung: Jegliche weitere nicht schriftlich vereinbarte Gebrauchsüberlassung an dritte ist untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fa. d-s d-g-Bau oder Obige und ist kostenpflichtig. Dieses gilt auch für Werbung und anbringen von Planen Schildern und der gleichen für Werbezwecke. Gebrauchsunübliche Nutzung ist zu unterlassen. Es kann die Standfähigkeit des Gerüstes mindern und zum Einsturz führen. Jegliche Änderung am Gerüst ist unverzüglich zu beantragen und zu melden und nur vom Ersteller aus zu führen. Bei Demontage der kleinsten Teile übernehmen wir für diese Gerüste keine Haftung. Jedes Gerüst ist vor der Nutzung an jedem neuen Tag auf Beschädigung und Veränderung zu überprüfen. Jegliche Veränderung Beschädigung, Montage und Demontage ist unverzüglich Schriftlich und Telefonisch bei der Fa. d-s, d-g-Bau zu melden und ist umgehend vor Beginn der Arbeit im ursprünglichen den Vorschriftsmäßigen der Berufsgenossenschaften entsprechenden Stand zu versetzen. 7.) Für Genehmigungen (Gewerbeerlaubnis) ist der Kunde Mieter selbst verantwortlich so weit nichts anderes vereinbart wird. Der Gesamtpreis wird fällig bei Gerüst Einbeihalt Unterschlagung Diebstahl Die Baustelle muss versichert sein Rechnung ist die Mietsache durch Leihgebühr je nach Vereinbarung zu bezahlen. sollte nichts anderes vereinbart worden sein so muss die Miet-, Leihgebühr, innerhalb zZ. zwölf Prozentpunkte über den üblichen Basiszins. Ohne gerichtlicher Feststellung erkennen wir Fremdkosten, die wir nicht verursacht und ausgeführt haben, nicht an. Bei Mängel hat die Gesamtheit der Sache zu entscheiden, 8.) Kommissionsware wird zu einem fest angegebenen Einkaufspreis zur Verfügung gestellt der bei Verkauf vom Kunden den Verkäufer Firma d-s, d-g-Bau oder obigen zu vergüten, sollte diese nicht schon zuvor nicht in Rechnung gestellt worden sein. 9.)Der Kunde kann zu jeder Zeit, unter Angabe von wichtigen Gründen mit einer sechswöchigen schriftlichen Kündigungsfrist vom seinem Vertrag zurücktreten. Die Sache ist beiderseitig nach Kündigung dem anderen Vertragspartner zurück zu geben. Jegliche Unkosten sind uns zu erstatten und sofort zur Zahlung fällig. Vor dem Beginn des Mietverhältnisses sind nur die Planungskosten und Auslagen, gegebenen Falls Kosten für eine Kommissionierung zu erstatten. Bei rechtzeitiger Kündigung im mindesten sechs Wochen vor Mietverhältnisses sind die Planungskosten und Auslagen, so wie Kosten für die Kommissionierung zu erstatten. Bei Unterschreitung dieser sechswöchigen Frist sind auch Anteilsmäßig die Mietkosten zu begleichen. Bei beginn des Mietverhältnisses und währen des Mindest-Mietverhältnisses sind die Wochen Grundmiete, Mindestmiete und alle anderweitig anfallenden Kosten zu erstatten. 10.) Zahlungsverzug Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist der Mietvertrag und auch die Haftung für die Sache fristlos beendet. Die Mietsache ist unverzüglich zurück zu geben und eine kostenfreie Lieferung zu unserem Firmensitz Lagerplatz zu Veranlassen. Sollte keine Rücklieferung erfolgen können Ihnen die Kosten für Rückführung und Demontage gesondert in Rechnung gestellt werden. 11.) Externe Verkaufsanzeigen wie z.B. bei Ebay, Kleinanzeigen, Amazon, oder sonstige Verkaufsseiten. Druckfehler, oder aus Versehen in Anzeigen falsch ausgezeichnete beschriebene Artikel, falsche undurchsichtige Artikelbeschreibungen selbst, sind vor den Kauf zu klären. 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